Vorgehen im Schadensfall 2018-03-22T10:36:46+00:00

Was machen im Schadensfall?

Ablauf

Muss ein Pferd geschlachtet oder eingeschläfert werden, ist in jedem Fall vorgängig die Versicherung zu verständigen. Handelt es sich um einen Notfall, ordnet der Tierarzt die notwendige Massnahme an.

Die Versicherung ist telefonisch (Tel. 055 644 26 26) oder per E-Mail zu benachrichtigen. Die Beibringung eines Abschlachtungszeugnisses oder eines Zeugnisses vom Tierarzt ist jeweils Sache der Pferdebesitzerin oder des Pferdebesitzers.

Wir versichern Ihr Pferd im Todesfall (Lebensversicherung), unabhängig davon, ob dieser durch Alter, Krankheit oder Unfall eintritt. Die Entschädigung beträgt in der Regel 70 % des Versicherungswertes.

Beispiele Schadenfall:

Entschädigung:

CHF1'820
  • Versicherungssumme: CHF 2’600

Entschädigung:

CHF3'010
  • Versicherungssumme: CHF 4’300

Entschädigung:

CHF4'550
  • Versicherungssumme: CHF 6’500

Entschädigung:

CHF6'650
  • Versicherungssumme: CHF 9’500